16:00 Uhr – Konkretisierung der Regelungen für Schulen mit den Förderschwerpunkten ganzheitzliche und/oder motorische Entwicklung

16:00 Uhr – Konkretisierung der Regelungen für Schulen mit den Förderschwerpunkten ganzheitzliche und/oder motorische Entwicklung

Entgegen der ursprünglichen Informationen, dass die Werkstufen ab dem 08.03.2021 wieder in den Wechselunterricht zurückkehren, erhielten wir nun  von Seiten des Ministeriums die Information, dass ab dem 08.03. ausschließlich die Mittelstufen und die Entlass-Schüler*innen in den Wechselunterricht gehen werden. 

Alle anderen Schüler*innen, also auch die restlichen Werkstufenschüler*innen, starten ab dem 15.03.2021.

Im Falle von Inzidenzwerten über 100 in einzelnen Landkreisen oder Städten werden – wie bisher auch – die örtlichen Gesundheitsämter gemeinsam mit der Schulaufsicht die Entscheidung über Öffnungsschritte begleiten.