Testpflicht für alle Schüler*innen und Lehrkräfte

Testpflicht für alle Schüler*innen und Lehrkräfte

Das sog. „Notbremse-Gesetz“ tritt ab Montag, den 26.4.2021 in Kraft. Das bedeutet:

  • Die Präsenzpflicht im Wechselunterricht bleibt weiterhin bestehen.
  • Alle Schüler*innen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, werden verpflichtend zweimal wöchentlich getestet.
  • Es gibt keine Möglichkeit, dieser Testpflicht zu widersprechen oder eine Befreiung auszusprechen.
  • Schüler*innen, die die Schule betreten und sich nicht testen lassen, müssen die Schule verlassen/von den Sorgeberechtigten abgeholt werden.
  • Sollte der Inzidenzwert so hoch ansteigen, dass eine mögliche Schulschließung ansteht, informieren wir Sie frühzeitig vorab.

 

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternschreiben von Fr. Ministerin Dr. Stefanie Hubig.

Das Elternanschreiben (Fr. Dr. Hubig) vom 22.04.2021 finden Sie