22 Apr 2021 Testpflicht für alle Schüler*innen und Lehrkräfte
Das sog. „Notbremse-Gesetz“ tritt ab Montag, den 26.4.2021 in Kraft. Das bedeutet:
- Die Präsenzpflicht im Wechselunterricht bleibt weiterhin bestehen.
- Alle Schüler*innen, die am Präsenzunterricht teilnehmen, werden verpflichtend zweimal wöchentlich getestet.
- Es gibt keine Möglichkeit, dieser Testpflicht zu widersprechen oder eine Befreiung auszusprechen.
- Schüler*innen, die die Schule betreten und sich nicht testen lassen, müssen die Schule verlassen/von den Sorgeberechtigten abgeholt werden.
- Sollte der Inzidenzwert so hoch ansteigen, dass eine mögliche Schulschließung ansteht, informieren wir Sie frühzeitig vorab.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternschreiben von Fr. Ministerin Dr. Stefanie Hubig.